Transportprobleme ? Ich nicht mehr ! Mein Anhänger ist fertig, und so gehts !

Mit der Vespa zum Treffen 500km entfernt, mit der nagelneu restaurierten oder der abgemeldeten Wespe zum TÜV .......... oder vielleicht mal wieder ein Restaurierungsobjekt erstanden ? Und nun wieder das alte Problem..............

Hier meine Lösung............... der VESPA-Anhänger Marke Eigenbau

Ich habe mir etliche Motorradtransportanhänger angesehen. Die Standschienen mit den Bügeln für Motorradräder passten nicht und außerdem waren mir die Standardanhänger nicht breit genug. Ich wollte zwei Vespa´s nebeneinander stellen ohne das sie sich berühren und zudem noch außen verzurrt werden können. Zudem wollte ich die Auffahrtshöhe so gering wie möglich haben. Zudem sollte der Anhänger eine Plattform haben und somit auch andere Sachen damit zu transportieren sein.

Mit meinen Vorstellungen ging ich nun zuerst einmal zum TÜV und erkundigte mich über die Vorschriften, wie der Aufbau gemacht sein muß und wie ich letztendlich zu meiner Fahrgestellnummer komme. Der Ingenieur vom TÜV Süd-West bediente mich freundlich und gab mir auch gleich noch eine Broschüre dazu mit. Ich solle den Aufbau am besten aus Vierkantrohr herstellen, sauber verschweißen und gut. Die Fahrgestellnummer bekäme ich vom TÜV wenn alles abgenommen ist und anschließend könne ich den Anhänger bei der Zulassungsstelle anmelden. Die Broschüe vom Tüv findet ihr unten !!!

Anschließend fuhr ich zu einem Fahrzeugbaubetrieb in meiner Nähe und suchte mir die Teile wie Achse, Räder, Kotflügel, Zugdeichsel usw. aus. Dann besorgte ich mir Vierkantrohr 70x50x3mm für den Aufbau linke, rechte Seite und vorne. Für hinten ließ ich mir einen U-Träger abkanten , in dem gleichzeitig die Lichter, Rückstrahler und Kennzeichen montiert werden konnten. Zudem sind so die Teile der Beleuchtung geschützt wenn man mal wo anstößt. Als dieser Rahmen dann zusammengeschweißt war versteifte ich ihn noch indem ich noch in der Breite zwei Vierkantrohre 40x40x3mm einschweißte. Dann mussten noch die Winkeleisen für die Verbindung zur Achse und Zugrohr angeschweißt werden, sowie die Winkeleisen wo später die innenliegende Siebdruckplatte aufliegt und verschraubt werden kann. Als der Rahmen nun fertig war montierte ich ihn auf die Achse die ich zuvor schon mit der Zugdeichsel verbunden hatte und passte jetzt noch die Koflügel an. Anschließend bohrte ich alle restlichen Löcher wie z.B. für die Lampen, Seitenstrahler usw. Die Standschienen fertigte ich auch aus Vierkantrohr der Stärke 50x30x2mm und stellte dann eine Vespa auf den Anhänger um die Haltebügel genau nach den 8 bzw. 10 Zoll Rädern biegen zu können. Als alles fertig war demontierte ich alles wieder und gab den Aufbau, Standschienen und Haltebügel in eine Verzinkerei. Bei der folgenden Endmontage brachte ich dann noch die Zurrösen an.

TÜV Broschüre "Selbstbauanhänger"

Die Bauteile und die Baugrenzen

Aus welchen Teilen besteht so ein Einachs-Anhänger eigentlich genau?

> Achse mit Bereifung
> Zugrohr mit (Zugkugel-) Kupplung. (Wenn sie nicht Teil des Rahmens sind, dann ist eine Bauartgenehmigung erforderlich.)
> Aufbau (mit Hersteller-Nachweis über Tragfähigkeit)
> Teile für die Beleuchtung
> bei gebremsten Anhängern zusätzlich Auflaufeinrichtung und Radbremse

Alle diese Bauteile - die lichttechnischen Einrichtungen ausgenommen - müssen für das vorgesehene zulässige Gesamtgewicht des Anhängers geeignet sein.

Außer Achse, Aufbau und Radbremse müssen alle Teile in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sein. Achten Sie auf entsprechende Prüfzeichen!

In der Kombination dürfen die Teile nicht die zulässigen Höchstmaße für einen Einachs-Anhänger überschreiten. Die Grenzen: zwölf Meter Länge, 2,55 Meter Breite und vier Meter Höhe.


Fahrgestell und Aufbau: So geht´s

> Beim Bau des Fahrgestells verbinden Sie Achsen und Zugrohr mit einer passenden Klemmschale (die gibt es für alle Durchmesser-Kombinationen).
> Die Einpresstiefe der Felge soll genügend seitlichen Abstand des Reifens zum Aufbau gewährleisten.
> Sie bauen einen gebremsten Anhänger? Dann müssen Sie durch eine sogenannte Zuordnungsrechnung nachweisen, dass die Vorrichtungen fürs Auflaufen und die Übertragung sowie die Radbremse aufeinander abgestimmt sind. Und zwar beim gewählten zulässigen Gesamtgewicht und der vorhandenen Bereifung.
> Fahrgestell und Aufbau werden verbunden an den Auflageböcken der Achse sowie am Auflagebock des Zugrohrs.
> Die größte Stützlänge (das heißt der Abstand von der Mitte des Kugelkopfs bis zur Mitte des Auflagebocks) ist abhängig von der Bauart und Ausführung des Zugroh-res. Und zwar wiederum in Abhängigkeit vom jeweils zulässigen Gesamtgewicht.
> Den Aufbau befestigen Sie mit dem Auflagebock am Zugrohr - am besten mit einer Klemmschale. Sie dürfen auch schweißen. Jedoch nur seitlich in der neutralen Biegezone des Zugrohres.
> Der Aufbau ist so am Fahrgestell anzubringen, dass eine ausreichende Stützlast an der Kugelkupplung erreicht wird. Ausreichend ist üblicherweise ein Vormaß (Mitte Ladefläche vor Radmitte) von fünf bis acht Zentimetern.
> Kombinieren Sie die Teile so, dass keine scharfen Kanten entstehen und dass scharfkantige Teile nicht überstehen.
> Bordwände und Bordwand-Klappen sind so zu fertigen, dass Fugen so klein wie möglich gehalten werden.
> Die Reifen müssen Sie durch Kotflügel abdecken. Letztere dürfen vorne und hinten höchstens 15 Zentimeter über der Radmitte liegen. Die gesamte Laufflächen-Breite des Reifens muss überdeckt werden.


Das gilt bei Licht und Kennzeichen

Damit Sie Ihren Einachs-Anhänger sicher durch den Verkehr bringen können, ist auf die richtige Ausstattung mit Lichtern und Leuchten besonders zu achten:

> Zwei dreieckige rote Rückstrahler (höchstens 90 Zentimeter über der Fahrbahn) und zwei rote Schlussleuchten (mindestens 35, aber höchstens 150 Zentimeter über der Fahrbahn) müssen sein. Sie dürfen jeweils nicht weiter als 40 Zentimeter vom Fahrzeugumriss entfernt sein.
> Weiter vonnöten: Zwei Bremsleuchten für rotes Licht und zwei gelbe Fahrtrichtungs-Anzeiger (gibt es in Kombination).
> Eine Nebelschlussleuchte ist Pflicht. Sie muss zehn Zentimeter vom Bremslicht entfernt sein, mindestens 25 Zentimeter und höchstens einen Meter über der Fahrbahn liegen.
> Wenn Sie wollen, dann können Sie noch eine zweite Nebelschlussleuchte anbringen.
> Ein amtliches Kennzeichen mit zugehöriger Beleuchtung ist vorgeschrieben. Die Unterkante liegt mindestens 30 Zentimeter über der Fahrbahn, die Oberkante höchstens 1,20 Meter.
> Für die Längsseiten des Fahrzeugs brauchen sie gelbe Rückstrahler. Sie dürfen nicht höher als 90 Zentimeter liegen, von vorne maximal drei Meter und von hinten maximal einen Meter entfernt sein. Der Abstand unter den Strahlern darf höchstens drei Meter betragen. Einer der Strahler muss immer im mittleren Drittel der Fahrzeuglänge sitzen.
> Anhänger, die länger als sechs Meter sind, müssen mit gelben Seiten-Markierungsleuchten ausgestattet sein. Die hintere darf auch rot sein, wenn sie mit der Schluss-, Brems- oder Nebelschlussleuchte kombiniert ist.
> Umrissleuchten sind zulässig ab 1,80 Meter Gesamtbreite. Ab 2,10 Metern sind sie Pflicht.
> Schluss- und Bremsleuchten sowie rote Rückstrahler (ausgenommen Zusatzteile) dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden wie zum Beispiel der Bordwand. Für abnehmbare Leuchten und Strahler gilt das nicht.
> Für Lichter, Strahler und Kennzeichen gilt: Möglichst weit hinten anbringen, damit sie gut sichtbar sind.
> Der Anhänger ragt seitlich mehr als 40 Zentimeter über die Begrenzungsleuchten des vorgesehenen Zugfahrzeugs hinaus? Dann sind für den Anhänger noch zwei Begrenzungsleuchten für weißes Licht erforderlich, die nach vorne wirken.

Die Zusatz-Ausrüstung

Fix und fertig mit der Arbeit am neuen Anhänger? Noch nicht ganz.
Ein paar Zusatzteile sind noch erforderlich:

> Bringen Sie auf oder in der Nähe des Zugrohres ein Stützlast-Schild an. Die Mindest-Stützlast beträgt vier Prozent des Anhängergewichts, muss aber nicht höher als 25 Kilogramm sein.
> Für Anhänger mit mehr als 750 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht sind zwei Unterleg-Keile erforderlich. Bringen Sie die in festen Halterungen am Gefährt an.
> Zuletzt brauchen Sie noch ein Fabrikschild. Es wird über oder neben der Fahrgestellnummer angebracht.

Das Fabrikschild muss folgende Angaben enthalten: Namen des Herstellers; Typ; Fahrgestellnummer (wird von der Prüfstelle gegen Gebühr zugeteilt); Achslast hinten; zulässiges Gesamtgewicht.


Papiere und Gutachten

Jetzt braucht Ihr Einachs-Anhänger Marke Eigenbau noch eine offizielle Identität. In der Regel geht es erst zur Zulassungsstelle, wo Sie sich einen leeren Fahrzeugbrief besorgen. Dann weiter zum TÜV Service-Center, wo Sie den Anhänger begutachten lassen.

Am besten, Sie klären das konkrete Vorgehen und den Termin vorab noch mit den Experten des TÜV´s ab.

 

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